Mietpark Baumaschinen


Allgemeine Mietbedingungen

  • Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass er oder die Person, welche das Fahrzeug / Gerät bedient, im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist und haftet für alle Schäden, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung entsteht
  • Das Fahrzeug ist vollgetankt, gereinigt und in einwandfreiem Zustand, wie erhalten, zurückzugeben
  • Der Mieter ist verpfliclhtet, unaufgefordert alle Schäden, welche während der Benützung entstanden sind, bei der Rückgabe zu melden und dafür zu haften
  • alle Preise verstehen sich inkl. 8.1% MwSt
  • Je nach Gerät wird mind. 1 Std./1 Tag oder 1 ha verrechnet